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BGH, 17.09.1970 - III ZR 158/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Feststellung des Fortbestands eines Erbvertrags - Auslegung einer notariellen Urkunde - Abgrenzung des Testaments von einem Erbvertrag
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.10.1962 - V ZR 129/62
Feststellung der Unwirksamkeit der Anfechtung eines Erbvertrages - Anfechtung …
Auszug aus BGH, 17.09.1970 - III ZR 158/67
Dabei können sogar unbewußte Vorstellungen genügen, wenn Umstände eingetreten oder ausgefallen sind, die nicht ausdrücklich erwähnt sind, die aber der Erblasser als selbstverständlich angesehen und seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH Warn 1962 Nr. 226 = NJW 1963, 246). - BGH, 30.11.1964 - III ZR 82/63
Vollziehbarkeit einer Auflage
Auszug aus BGH, 17.09.1970 - III ZR 158/67
Jedoch muß es sich um Vorstellungen und Erwartungen handeln, die der Erblasser im Zeitpunkt der Vornahme der Verfügung hatte (BGHZ 42, 327/332).
- BGH, 16.03.1983 - IVa ZR 216/81
Wirksamkeit einer Anfechtung des Erbvertrages - Verletzung des …
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat immer wieder betont, daß auch nicht ausdrücklich genannte sondern auch unbewußte Vorstellungen und solche, die auf als selbstverständlich angenommenen Voraussetzungen beruhen, enttäuscht werden können und dies zur Anfechtung gemäß § 2078 Abs. 2 BGB berechtigt (Urteile vom 22.10.1953 - IV ZR 67/53 -, vom 18.1.1956 - IV ZR 199/55 - und vom 31.10.1962 - V ZR 129/62 - LM BGB § 2078 Nr. 3, 4, 8, weiter Urteil vom 17.9.1970 - III ZR 158/67 - unveröffentlicht, vgl. auch Johannsen, WM 1972, 645/646). - BayObLG, 21.06.1983 - BReg. 1 Z 7/83
Keine Ablieferung von Erbverzichtsverträgen
- BayObLG, 13.05.1983 - BReg. 1 Z 116/82
Zur Anfechtung eines Erbvertrags zwischen Ehegatten